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Auslaufender
Kraftstoff auf dem Gelände eines Kunststoffrecycling
Betriebes führte zu einer Alarmierung der Feuerwehr.
Vor Ort wurde allerdings festgestellt, dass der Kraftstoff
für die Feuerwehr nicht mehr aufzunehmen war, sodass
die Wasser- Boden- und Immisionsschutzbehörde des Landkreises
informiert wurde, um das weitere Vorgehen (z.B. Austausch
des kontaminierten Erdreiches) mit dem Verursacher bzw. Eigentümer
des Grundstückes abzusprechen. |